Vorteile für Stifter
Vorausschauend handeln
Bis zu einem Drittel der Erträge Ihrer Stiftung kann dazu verwendet werden, Ihren eigenen Unterhalt und den Ihrer nächsten Angehörigen in angemessener Weise zu sichern und Ihr Andenken über Generationen hinaus zu ehren. Ihr Andenken bleibt auch durch den von Ihnen gewählten Stiftungsnamen erhalten. Sie entscheiden, ob Ihre Stiftung Ihren persönlichen Namen, den Ihres Unternehmens oder den eines Ihrer Angehörigen tragen soll. Auf Wunsch und in Absprache mit Ihnen stellen wir Ihr stifterisches Engagement öffentlichkeitswirksam nach außen dar.
Steuerlich gestalten
Unabhängig davon, ob Sie zustiften oder unter dem Dach der Rotkreuz-Stiftung eine eigene Stiftung gründen, gibt es für Stiftende zahlreiche steuerliche Vorteile. So sind zum Beispiel alle Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Ihre Zuwendungen dienen vollständig den von Ihnen gewünschten Zwecken.
Bei einer Zuwendung zu Lebzeiten ergeben sich auch einkommensteuerliche Vorteile. So können nach den derzeitigen Regelungen (Stand September 2006) Zuwendungen an Stiftungen, zusätzlich zu den normalen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Spenden an gemeinnützige Institutionen, mit bis zu 20.450 Euro jährlich steuerlich berücksichtigt werden. Weitere Abzugsmöglichkeiten bis zur Höhe von 307.000 Euro ergeben sich im Rahmen der Neugründung von Stiftungen. Sowohl Zuwendungen als auch Kosten für die Erstausstattung einer Stiftung können jährlich in Höhe von maximal 10% Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden.